Stolz-Prozeß, Tag 12 , 7. Januar 2008
Vor dem Gerichtsgebäude 1 Polizeiwagen (Mercedes Sprinter) – im Einsatz 4 Uniformierte, darunter eine Sie; alle bewaffnet.
Erneut kleiner Saal – lockere Kontrolle; kein „Röntgengerät“, nur „Torbogen“. — Die Vierergruppe war schon häufig im Einsatz und hat so mitbekommen, daß die Besucher weder zu einem deutschen „Dschihad“ noch zu Al Kaida noch zu …. gehören.
Der Andrang heute größer, auch bei den Medienvertretern, da angenommen wurde, daß der „Staat brddr“ über seinen Vertreter Grossmann das ins Auge gefaßte Strafmaß verkünden werde.
Offizieller Beginn 9.30Uhr, tatsächlicher Beginn 9.34Uhr (!)
Das Gericht in der bekannten Besetzung. – StA Grossmann (in Anzug mit Krawatte) – Frau Stolz und die beiden Verteidiger. – Im Saal auch 2 Uniformierte, darunter die Sie. – Keine Vertreter der polit. Polizei („staschu“)
Medien: 4, darunter die dpa-Dame
Besucher – „volles Haus“, darunter Horst Mahler + Andreas K., Berlin; 6 bleiben draußen, da der Kammervorsitzende Glenz die Anträge von RA Bock wie von Frau Glanz, zumindest die freien Presseplätze zu belegen bzw. in einen größeren Saal zu gehen, ablehnte. Auf Antrag von Frau Stolz und RA Bock auf Kammerbeschluß folgte die Kammer ihrem Vorsitzenden. Dieser begründete die Ablehnung mit dem notwendigen Umbauen der Kontrolleinrichtung, stellte aber bei entsprechend großem Andrang nach der Mittagspause in Aussicht, den Saal zu wechseln.
Glenz verkündete zum Auftakt mit kaum verständlicher Stimme, die Kammer werde den Punkten der Anklage in Tateinheit den Anklagepunkt der Nötigung von 5 Personen hinzufügen. (1) Dies diktiert er auch dem Gerichtsschreiber. – Er fragt dann nach weiteren Anträgen. Hier geht es nicht um neue Beweisanträge, sondern um Gegenvorstellungen zu abgelehnten. Dies ist auch nach Beendigung der Beweisaufnahme zulässig.
9.35 Uhr - Frau Stolz meldet sich mit einer Gegendarstellung und Richtigstellung zu Wort in Bezug den Gerichtsbeschluß „weiteres Frageverbot Zeuge Dr. Meinerzhagen alias „Richter NEIN“. – Glenz, der schon etwas genervt scheint (2), verlangt die schriftliche Übergabe. Frau Stolz verweist, daß der Inhalt nichts mit „Holo….“ zu tun habe. Glenz besteht dennoch auf schriftlicher Übergabe und verweist dabei auf den umfassenden Grundsatzbeschluß der Kammer. Frau Stolz muß letztlich klein beigeben und übergibt mit den Worten „Jetzt haben Sie schon vor einer Richtigstellung Angst.“ Glenz erneut: „Übergeben Sie endlich!“
RA Bock mischt sich ein und erklärt, daß die Öffentlichkeit das Recht habe, die Richtigstellung zu hören. Glenz will das nur als Verfahrensanregung verstanden wissen. Er bleibt hart und verkündet um 9.37 Uhr eine erste Pause von 10 Minuten; die Zuhörer dürfen im Saal bleiben.
Es geht jedoch bereits um 9.43 Uhr weiter. – Glenz: „Es bleibt beim NEIN!“ Alles nur noch schriftlich, wie bereits beschlossen.
Frau Stolz will dazu eine Gegendarstellung abgeben und verlangt dafür eine Unterbrechung. Glenz gewährt 15 Minuten; die Zuhörer dürfen im Saal bleiben.
In der Sache Belegung der freien Plätze in der 1. Reihe verlangt RA Bock jetzt eine Kammerentscheidung. Glenz kündigt eine weitere Unterbrechung von 10 Minuten an. Es ist jetzt 10.10 Uhr. Die Unterbrechung dauert nicht lange. Das Ergebnis: siehe den Abschnitt nach Besucher.
Um 10.22 Uhr erneute Unterbrechung wegen der Beratung einer weiteren Richtigstellung, die RA Bock mündlich vortragen durfte, da es für ihn (noch) keinen entsprechenden Kammerbeschluß gibt. – Entscheidung: Die Kammer sieht keinen Anlaß, ihren Beschluß zu ändern.
Frau Stolz bringt einen weitere Gegendarstellung zum Kammerbeschluß in der Sache Befragung des Zeugen Dr. Meinerzhagen am 11.12.07. Sie will dazu Dokumente hinsichtlich des rechtsbeugerischen Verhaltens der Dr. M. verlesen.
Glenz sofort „NEIN! Alle Anträge ohne Ausnahme sind schriftlich einzureichen! Das Gericht siehe für eine neue Entscheidung keine Veranlassung.“
Glenz, so der allgemeine Eindruck wird immer sturer. Die Kammer folgt ihm. Man merkt, daß sie zum Ende kommen will. Berichterstatter Dr Bock tuschelt mit Glenz. (3) Frau Stolz jetzt „Das ganze Verfahren ist ungewöhnlich.“ Lautes Lachen bei den Zuhörern. Glenz schaut nur mahnend ins Publikum, unternimmt aber nichts. (4)
Um 10.32 Uhr stellte Frau Stolz einen Antrag hinsichtlich des Motivs der Rechtsbeugung des Dr. M…. In Richtung Glenz sagt sie: „Alles, was sie hier tun, wird zur Kenntnis genommen.“ Glenz: „Wie ist das zu verstehen?“ – Stolz: „Wie ich es gesagt habe.“
Um 10.34 Uhr weiterer Stolz-Antrag außerhalb des Holo…-Themas, hier Gegendarstellung zum Kammerbeschluß vom 29.11.07 (Thema: Unterbindung ihrer weiteren Einlassung durch die Kammer). – Glenz, mehrfach: „Übergeben Sie!“ – Stolz: „Dies ist eine Richtigstellung, da in den Akten die Tatsachen verdreht werden. – Glenz: „Übergeben Sie jetzt.“ – Stolz zu Glenz: „Sie wiederholen sich auch immer bei Ihren Ablehnungen.“ — Erneut lautes Lachen im Zuhörerbereich. Glenz reagiert nicht, doch beim bislang ruhigen Berichterstatter Dr. Bock merkt man, daß er zu „kochen“
(2)
anfängt und unruhig wird. Auch durch Glenz´wiederholtes „Übergehen Sie jetzt!“ läßt sich Frau Stolz nicht aus der Ruhe bringen und bringt immer neue Argumente vor.
Dann kündigt sie einen Antrag zur Rechtswidrigkeit des § 130 an – Der Glenz-Konter: „Übergeben Sie schriftlich!“ – Das Gespann Glenz-Dr. Bock tuschelt erneut. – Um 10.43 Uhr unterbricht Glenz die Verhandlung bis 12 Uhr, damit die Kammer Kenntnis von den über 100 Seiten – so Horst Mahler – der eingereichten Anträge nehmen kann.
Sofort gehen die Pressevertreter (5) auf StA Grossmann zu und stellen Fragen. Der „Gedankenaustausch“ dauert gute 5 Minuten. - Der Saal muß trotz der langen Unterbrechung nicht geräumt werden. Hatte Glenz in seiner Aufregung wohl vergessen anzuordnen. – Frau Stolz und RA Bock bleiben im Saal. Horst Mahler und ich ebenfalls, und wir fachsimpeln ausführlich.
Um 12.05 Uhr erscheint das Gericht wieder im Saal. Es sind nur noch 3 Medienvertreter da, darunter die dpa-Blondine. - Kaum daß Glenz sitzt, verkündet er die Mittagspause bis 15 Uhr. –
Sofort stürzen die 3 Medienvertreter wieder auf StA Grossmann zu. Ich gehe auch zu ihm und frage, ob er noch damit rechnet, heute Nachmittag zum Zug zu kommen. Er antwortet sehr höflich (!) „50 : 50“ und nicht einmal ablehnend oder gar barsch. Das spricht in gewisser Weise, was die Umgangsformen anbelangt, nicht gegen ihn..
Da ich um 15 Uhr beim Notariat in Weinheim einen Termin hatte, mußte ich nach Hause fahren. – Das Nachfolgende beruht nicht auf eigenem Erleben, sondern auf einen Telefongespräch am Abend mit RA Bock.
Die Verhandlung wurde um 15 Uhr fortgesetzt. Glenz teilt mit, daß 2 Gegenvorstellungen aus den bereits bekannten Gründen abgelehnt sind. Die Beschlüsse für die anderen, die man noch nicht habe lesen können, würden morgen früh zu Beginn der Verhandlung, die um 9 Uhr beginnen soll, mitgeteilt.
Weinheim an der Bergstraße, den 7. Januar 2008, 22.15 Uhr
Günter Deckert
NS: Ich verweise auf die Hinweise in meinem ersten Bericht. – Ich danke Bill H., USA, für die Spende.
(1) Es geht hier wohl um den Hinweis von Frau Stolz zu Beginn des Prozesses auf die weitere Rechtskraft eines Reichsgesetzes aus dem Jahr 1944, das bei „anti-deutschen Handlungen / Straftaten“ empfindliche Strafen bis zur Todesstrafe vorsieht. – Ich werde morgen H. Mahler nach dem § dieses Gesetzes fragen.
(2) Die Glenz-Kammer hatte von 9 – 9.20Uhr eine Zwischenverhandlung gegen 3 Rauschgifthändler: 2 „Balkanesen“ (Ex-Jugos), 1 Türke – alles exotische Bereicherer (!). - Könnte der Grund gewesen sein.
(3) Auffallend ist, daß es nur zum Tuscheln zwischen diesen beiden und nicht mit dem 3. Berufsrichter kommt.
(4) Dr. „NEIN“, alias Dr. Meinerzhagen, wäre schon längst an die Decke gegangen und hätte die im Saal anwesenden Polizisten aufgefordert, die Personalien der Lacher festzustellen, um Ordnungsstrafen oder Saalverweise auszusprechen.
(5) Mack, Mannheimer Morgen (MM), war nicht anwesend. Er wurde wohl vertreten. Ich sprach in letzten Pause vor der Mittagspause jemanden an, den ich vom Sehen (früherer Prozesse) her kenne, ob er für den MM schreibe. Seine Antwort: „Das geht Sie nichts an!“ H. Mahler kam hinzu und fragte erstaunt „Warum nicht?“ Diese Type: „Ich habe keine Lust, auf eine Abschußliste zu kommen.“ Wir beide „Wie bitte?“ Die Type: „Sie würden uns doch gerne umlegen lassen.“ – H. Mahler in etwa sinngemäß: „Sie glauben wohl die Märchen, die Märchen, die sie selbst verbreiten.“ Leider dürfte es vom heutigen Verhandlungstag, da „die Stunde des Staatsanwaltes noch nicht gekommen war“, in der morgigen MM-Ausgabe keinen Artikel geben, so daß ich den Namen des Schreibers nicht erfahre und so eine Anzeige gegen unbekannt machen muß. – Bin gespannt, wie die polit. Abteilung der Staatsanwaltschaft MA (Grossmann) den Vorgang behandelt.
+++++++
Gruß AvL

0 Responses to “Stolz-Prozeß, Tag 12 , 7. Januar 2008 [English translation forthcoming]”
Leave a Reply