For fear of the Jews - and giving the Roman-Masonic-Hitler salute is fatal in Germany.
Germany’s form of political democracy cannot tolerate Horst Mahler’s world
view - Weltanschauung - consisting of National Socialist thoughts - and so
Mahler has to spend another 11 months in prison because Article 4 of the
German Basic Law, which guarantees free expression, does not extend to every
citizen of the Federal Republic of Germany.
Germany practises defensive democracy - and thus anyone who questions WWII
events, or says Heil Hitler or Sieg Heil, or tells the truth about good
aspects operating in Germany during 1933-45 will be breaking the law.
Poor Germany - armes Deutschland
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From: AlexandervL [mailto:alexandervL@gmx.net]
Sent: Wednesday, 23 July 2008 6:04 PM
Subject: only in D: Cottbus: Horst Mahler zu 11 Monaten Gefängnis verurteilt
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/811/187217/
Urteil - Horst Mahler wegen Hitlergruß verurteilt
Weil er den verbotenen Hitlergruß gezeigt hat, ist der Rechtsextremist Horst
Mahler nun verurteilt worden - zu Gefängnis ohne Bewährung
Der Rechtsextremist Horst Mahler soll wegen Zeigens des Hitlergrußes für elf
Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus verurteilte den 72-Jährigen in
einem Berufungsprozeß zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Die Kammer befand
den früheren Anwalt der rechtsextremistischen NPD schuldig, den verbotenen
Gruß einigen Gesinnungsgenossen bei einem Haftantritt Ende
2006 in Cottbus gezeigt zu haben. Dafür verurteilte das Amtsgericht Cottbus
Mahler im vergangenen November zu sechs Monaten Haft. In dem eintägigen
Berufungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft erneut neun Monate Haft
gefordert. Mahler beantragte wieder Freispruch.
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http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/politik/beitrag_jsp/key=news7740005.h
tml
Stand: 22.07.2008 11:22
Der frühere Anwalt wurde bereits mehrfach wegen Volksverhetzung und
Holocaust-Leugnung verurteilt
Extremismus
Elf Monate Haft für Rechtsextremist Mahler
Das Cottbuser Landgericht hat den Rechtsextremisten Horst Mahler am Dienstag
zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt.
Der 72-Jährige hatte in dem Berufungsverfahren gestanden, bei einem
Haftantritt Ende 2006 den verbotenen Hitlergruß gezeigt zu haben. Wegen
dieser Tat hatte das Cottbuser Amtsgericht Mahler im November 2007 zu sechs
Monaten Haft verurteilt. Dagegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als
auch die Verteidigung Berufung eingelegt.
Mahler wurde bereits mehrfach wegen Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung
verurteilt. Ihm wurde deshalb auch die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen.
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http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1371422
Nach Hitlergruß - Haft für Horst Mahler
Horst Mahler
Cottbus (dpa) - Der Rechtsextremist Horst Mahler soll wegen Zeigens des
Hitlergrußes für elf Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus
verurteilte den 72-Jährigen am Dienstag in einem Berufungsprozeß zu der
Haftstrafe ohne Bewährung. Die Kammer befand den früheren Anwalt der
rechtsextremistischen NPD schuldig, den verbotenen Gruß einigen
Gesinnungsgenossen bei einem Haftantritt Ende 2006 in Cottbus gezeigt zu
haben. Sie sah den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen für erwiesen an. Mahler kündigte umgehend
Revision an. Im ersten Verfahren hatte das Amtsgericht Cottbus den
Rechtsextremisten zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Dagegen hatten
sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Berufung eingelegt. Im
eintägigen Berufungsprozeß ging das Landgericht mit dem Urteil über die
Forderung der Staatsanwaltschaft von neun Monaten Haft hinaus. Der mehrfach
einschlägig vorbestrafte Mahler, der sich diesmal selbst verteidigte,
beantragte wieder Freispruch.
Während des Verfahrens hatte er mehrfach den Nationalsozialismus als eine
Weltanschauung bezeichnet, zu der man sich seiner Ansicht nach laut Artikel
4 des Grundgesetzes frei bekennen dürfe. Der Vorsitzende Richter Thomas
Braunsdorf wies diese Argumentation als falsch zurück. Wie das
Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgeführt habe, verfolge das Grundgesetz
den Gedanken der wehrhaften Demokratie. Deshalb seien den Vertretern der
nationalsozialistischen Ideologie Schranken in ihrer Bekenntnisfreiheit zu
setzen.
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http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Horst-Mahler-Rechtsextremismus
;art128,2577214
Urteil - Höhere Strafe für Rechtsextremist Mahler
Sechs Monate Haft ohne Bewährung: So lautete das Urteil des Amtsgerichtes
Cottbus gegen den bereits mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilten
Rechtsextremisten Horst Mahler. Der 72-Jährige hatte dagegen Berufung
eingelegt - und muss nun eine höhere Strafe absitzen.
2222.7.2008 15:34 Uhr
Cottbus - Das Landgericht Cottbus verurteilte Mahler am Dienstag wegen
“Verwendens von Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation” zu
elf Monaten Haft ohne Bewährung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der
einschlägig vorbestrafte frühere NPD-Anwalt hatte nach Überzeugung der
Richter im November 2006 beim Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt (JVA)
Cottbus-Dissenchen den Hitlergruß gezeigt und eine nationalsozialistische
Grußformel gerufen. Das Cottbuser Amtsgericht hatte Mahler wegen dieser Tat
im November 2007 zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Dagegen
hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung
eingelegt.
Die 5. Strafkammer des Cottbuser Landgerichts verwies am Dienstag darauf,
daß die im Grundgesetz verbriefte Bekenntnisfreiheit ihre Schranken habe, wo
es um die Verbreitung von NS-Ideologie gehe, sagte der Sprecher. Zugleich
habe es die Kammer als unerträglich bezeichnet, daß ein früherer
Rechtsanwalt bewußt eine Straftat begehe, um seine Ideologie im Sitzungssaal
ausbreiten zu können.
Mahler war bereits im Januar 2005 vom Berliner Landgericht wegen
Volksverhetzung zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, die er
zunächst in Cottbus und dann in Bayern absaß. Mahler hatte im Hinblick auf
das später vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte
NPD-Verbotsverfahren einen Schriftsatz mit volksverhetzenden und
antisemitischen Passagen verfaßt. (rope/ddp)
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Gruß AvL

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