Pressemitteilung

Judge Braunsdorf incites hatred against Horst Mahler – accuses state prosecutor of showing respect towards Horst Mahler.

Horst Mahler jetzt zu 11 Monaten Gefängnis verurteilt

Der Vorsitzende Richter Thomas Braunsdorf kanzelt aber auch Staatsanwältin ab

Gefahr neuer medialer Hinrichtung

Gestern fand im Landgericht Cottbus die Berufungsverhandlung gegen das Urteil des Amtsgerichtes vom 23. November v. J. statt, das Horst Mahler wegen Kundtuns des „Hitler-Grußes“ als Symbol der nationalsozialistischen Weltanschauung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt hatte.

Das Landgericht verurteilte Mahler sogar zu 11 Monaten und ging damit noch mit zwei Monaten über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

Die Verhandlung verlief im Verhältnis zu anderen Prozessen mit Horst Mahler diesmal kurz und knapp, aber wie immer präzise. Mahler legte dar, daß § 86 a StGB mit Artikel 4 (1) „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, der u. a. die Freiheit der Weltanschauung garantiere, unvereinbar sei. Seine Verurteilung zeige, daß diese Grundgesetzbestimmung für Deutsche nur eine Schaufenstererklärung sei und ansonsten, falls ein Deutscher von der „Garantie“ der Freiheit der Weltanschauung Gebrauch mache, wie er, Mahler jetzt, vom „mit Haß geschüttelten Richter“ - am Amtsgericht Cottbus - Merz wie ein „Aussätziger“ behandelt werde.
Mahler trug dem Landgericht vor, daß sich seine Linie bezüglich §§ 86, 86a oder 130 StGB eines Tages in Deutschland durchsetzen werde. Deutliches Zeichen dafür seien die letzten Äußerungen der neulich aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Winfried Hassemer.

Ansonsten übergab Horst Mahler dem Gericht einen dicken Aktenordner mit einer Kopie eines Buches, aus dem das wirkliche Wesen des Nationalsozialismus hervorginge, damit es, insbesondere die Schöffen, zu ihrer Urteilsfindung heranziehen. Das ist jedoch offenkundig nicht geschehen, denn die Urteilsfindung dauerte höchstens eine halbe Stunde. Das galt auch für alle Beweisanträge Mahlers. Die Willkürjustiz entschied während einer halbstündigen Mittagspause, sie wie üblich als „ohne Bedeutung“ abzulehnen. Also „Kurzer Prozeß“.

Die Urteils“begründung“ des elfmonatigen Freiheitsentzuges war geprägt von Beschimpfungen Horst Mahlers, der (ehemaligen) deutschen Staatsführung und des ganzen Deutschen Volkes einschließlich Staatsanwältin Kramer.

Richter Braunsdorf, dessen Vorfahren vermutlich einmal den Namen „Geldwechsler von Braunsdorf“ trugen, machte sogar letzterer den Vorwurf, daß sie als Staatsanwältin Horst Mahler „Respekt und Anerkennung“ für seinen Mut, seine Überzeugung zu verteidigen, zollte. Das erinnert stark an den Fall des Richters Ortleb vom Landgericht Mannheim, der, obwohl er Günter Deckert zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilte, diesem aber immerhin als „ehrenwerten Mann“ bezeichnete, und dafür von der einheitlich gelenkten Presse medial hingerichtet wurde. Die Zukunft wird zeigen, ob die Einheitspresse Frau Kramer das gleiche Schicksal bereiten wird.

Gerd Walther
(Prozeßberichterstatter)

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