[If you'd like to translate this account of the heresy trial so far, please let me know.]
From: “Kevin Käther”
Subject: Viel Arbeit für Dich…….
Liebe [...]!
Der erste Prozeßtag verlief erstaunlich ruhig. Ich habe dem Gericht geschildert, was mich zu meiner Selbstanzeige bewegt hat. Ich habe dem Gericht erläutert, daß ich den Holocaust nicht leugne, sondern davon überzeugt bin, daß dieser eine Lüge ist und nicht ein Jude vergast worden ist. Weiterhin habe ich das Gericht auf den Werdegang von Germar Rudolf aufmerksam gemacht und dem Richter die Ergebnisse Rudolfs in Bezug auf die Gaskammern von Auschwitz erläutert. Ich habe dargelegt, daß Germar Rudolf nachgewiesen hat, daß in den behaupteten Gaskammern keine Cyanidrückstände im Mauerwerk vorhanden sind und demzufolge auch keine Vergasungen von Juden oder anderen Rassen stattgefunden haben können. Aufgrund der sensationellen Ergebnisse Rudolfs und aufgrund der Unterdrückung meines Volkes durch diese Holocaustlüge erachtete ich diese Selbstanzeige als meine Pflicht zur Befreiung meines Volkes. Ich führte die Verfolgungen unschuldiger Menschen wie Sylvia Stolz, Germar Rudolf, Ernst Zündel etc. an und machte klar, daß ich diesen Zustand als Deutscher nicht länger hinnehmen werde. Auch machte ich klar, daß ich es nicht zulassen werde, daß man die Seele meiner Tochter mit dieser Lüge vergiftet.
Der Richter ließ mich alles vortragen, doch der Staatsanwalt machte sich ununterbrochen Notizen. Wahrscheinlich wegen einer neuen Anklage, denn in der Bundesrepublik ist ja bekanntlich verboten, den Wahrheitsbeweis für seine Behauptungen anzutreten. Ich hatte das Gefühl, daß dem Richter meine Ausführungen plausibel erschienen, denn er hörte mir gespannt zu.
Für das Verfahren hatte ich ungefähr 3000 Seiten Beweisanträge vorbereitet, von denen ich bislang ungefähr 2500 Seiten eingereicht habe.
1. Das Buch von Germar Rudolf “Vorlesungen über den Holocaust” im Selbstleseverfahren zur Kenntnis zu nehmen und einen Sachverständigen auf dem Gebiet der Zeitgeschichts-forschung zu hören. Der Sachverständige werde dem Gericht nach der Kenntnisnahme dieses Buches darlegen, daß es wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht wird und Zweifel an der Offenkundigkeit des Holocaust weckt und den Holocaust zum großen Teil widerlegt. (ca. 600 Seiten)
2. Den Judaismus-Beweisantrag von Horst Mahler, welchen er in seinem Verfahren vor dem Landgericht Berlin stellte. In diesem Beweisantrag wird die Frage beantwortet, warum die Juden seit jeher verfolgt wurden und trotzdem noch heute existieren. Es wird dargelegt, welche Rolle die Juden seither in der Welt haben. Hierzu werden Sachverständige für Judaistik, Jüdische Geschichte und Zeitgeschichte, Völkersoziologie sowie Völkerpsychologie beantragt. (ca. 520 Seiten)
3. Das Buch von Michael Birthelm “Komm Heim - Komm Heim ins Reich – Handbuch zur Befreiung” im Selbstleseverfahren zur Kenntnis zu nehmen. Dieses Buch machte ich mitunter zum Gegenstand meiner Einlassung. (ca. 1000 Seiten)
4. Ich überreichte dem Gericht die Schrift “Die verbotene Wahrheit” und gab das Gericht den Hinweis, daß diese Schrift dem Gericht darlegen wird, daß der Holocaust keineswegs als offenkundig zu erachten ist. Das Gericht möge diese Schrift als kleine Einführung in den Holocaustrevisionismus betrachten. Als eine “Aufwärmübung”, bevor sie sich dem Buch von Germar Rudolf widmen. (ca. 40 Seiten)
5. Ich beantragte jene Grundlagen zu erörtern, welche das Gericht in bezug auf den Holocaust als offenkundig erachtet, sodaß ich meinerseits dementsprechende Beweisanträge stellen kann. (3 Seiten)
6. Ich beantragte, daß der Richter erklären möge, ob er von einer im § 130 Abs. 3 StGB- BRD zu lesenden “tatbestandlichen Voraussetzung des Holocausts” ausgeht und die genannte Vorschrift sinngemäß wie folgt liest: “Der Holocaust hat stattgefunden. Wer öffentlich bekennt, daß er an diese Wahrheit nicht glaube, ist zu bestrafen.” Diese Rechtsdogmatik wurde nämlich im Prozeß gegen Ernst Zündel erstmalig ins Feld geführt. (21 Seiten)
7. Der Beweisantrag zum subjektiven Tatbestand der Leugnung des Holocaust. In diesem Antrag wurde von mir jene Literatur aufgezeigt, welche mich zu der Überzeugung kommen ließ, daß der Holocaust aus meiner Sicht eine Lüge ist.
Ich legte dem Gericht eine Liste von 169 Büchern und Schriften vor, die mich zu dieser Überzeugung kommen ließen. Es wurde durch mich ein Sachverständiger beantragt, der darlegt, daß ich nach Studium dieser Literatur zu keinem anderen Ergebnis kommen kann und daß hier von keineswegs Leugnung gesprochen werden kann. Eine Leugnung ist dasselbe wie eine Lüge und hinsichtlich der Literatur kann von lügen nicht die Rede sein. Weiterhin wird das Gericht auf jene Konsequenzen hingewiesen, die sich nach der Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches und dessen Gesetze ergeben. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, so entlarvt sich das Gericht selbst als Verbrechertum und wird wegen Feindbegünstigung gemäß § 91b Reichsstrafgesetzbuch zur Verantwortung gezogen werden. (14 Seiten)
8. Der Beweisantrag zur Rede von Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948. Carlo Schmid war einer der Väter des Grundgesetzes und hat in dieser Rede deutlich gemacht, daß die BRD kein Staat, sondern eine “Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft” ist. Er hat klargestellt, daß die BRD keine Verfassung hat und auch keine machen kann.
Er hat festgestellt, daß die BRD ein Völkerrechtsdauerdelikt ist. Hierzu wurde ein Sachverständiger geladen, der bestätigt, daß diese Rede tatsächlich gehalten worden ist. (20 Seiten)
9. Der Beweisantrag zur Völkerrechtslage des Deutschen Reiches. In diesem Beweisantrag werden gestützt auf die Rede von Carlo Schmid Sachverständige geladen, die darlegen, daß das Deutsche Reich mit seinen Gesetzen noch immer völkerrechtlich fortbesteht. (8 Seiten)
10. Der Beweisantrag zu den Kriegserinnerungen. In diesem Antrag beantragte ich einen Sachverständigen für Zeitgeschichtsforschung zu hören.
Dieser wird aufgrund besonderer Sachkunde zur Überzeugung des Gerichts darlegen, daß in den veröffentlichten Weltkrieg II-Erinnerungen von Winston Churchill, Dwight D. Eisenhower und Charles DeGaulle ein im Einflußbereich der Nationalsozialistischen Regierung des Deutschen Reiches aus rassischen Motiven an Juden verübter Massenmord in Gaskammern mit dem Insektizid “Zyklon B” nicht erwähnt wird. Die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung geht zurück auf eine Verlautbarung des Britischen Wissenschaftlers Richard Lynn, Professor Emeritus, University of Ulster vom 12. Mai 2005, http://www.rlynn.co.uk
Diese hat folgenden Wortlaut: I’ve checked out Churchill’s Second World War and the statement is quite correct - not a single mention of Nazi “gas chambers,” a “genocide” of the Jews, or of “six million” Jewish victims of the war. This is astonishing. How can it be explained? Eisenhower’s Crusade in Europe is a book of 559 pages; the six volumes of Churchill’s Second World War total 4,448 pages; and de Gaulle’s three-volume Mémoires de guerre is 2,054 pages. In this mass of writing, which altogether totals 7,061 pages (not including the introductory parts), published from 1948 to 1959, one will find no mention either of Nazi “gas chambers,” a “genocide” of the Jews, or of “six million” Jewish victims of the war. Richard Lynn
[Übersetzung: "Ich habe Churchills ,Zweiten Weltkrieg' durchgesehen und die Aussage völlig richtig gefunden - nicht eine einzige Erwähnung von Nazi-,Gaskammern', einem ,Völkermord' an den Juden oder ,sechs Millionen' jüdischer Kriegsopfer. Das ist erstaunlich. Wie ist es zu erklären?
Eisenhowers ,Kreuzzug in Europa' ist ein Buch von 559 Seiten; die sechs Bände von Churchills ,Zweitem Weltkrieg' umfassen insgesamt 4.448 Seiten und de Gaulles dreibändige ,Kriegserinnerungen' 2.054 Seiten. In dieser Menge an Niedergeschriebenem, das komplett 7.061 Seiten ergibt (nicht eingeschlossen die Einleitungen), veröffentlicht zwischen 1948 und 1958, wird man weder Nazi-,Gaskammern', einen ,Völkermord' an den Juden oder ,sechs Millionen' jüdischer Kriegsopfer finden.]
Die Beweiserhebung ist geeignet, für sich - aber auch im Zusammenhang mit den anderen in diesem Verfahren unter Beweis gestellten Tatsachen – die Schlußfolgerung als zwingend erscheinen zu lassen, daß die Geheimdienste und sonstigen Informationsquellen der am Krieg gegen das Deutsche Reich beteiligten Westmächte über Judenvernichtungsaktionen des Feindes (Deutschen Reich)nichts in Erfahrung bringen konnten. Die wahrscheinlichste Erklärung für diese erstaunliche Tatsache ist, daß die von interessierter Seite erst nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht behaupteten Verbrechen der genannten Art nicht stattgefunden haben. Damit wäre der Annahme der Boden entzogen, daß der durch das Deutsche Reich angeblich verübte Völkermord an den Juden (”Holocaust” genannt) offenkundig sei. (2 Seiten)
Das soll nun eine kurze Schilderung des ersten Prozeßtages gewesen sein. Ich hoffe, daß es Dir eine kurze Übersicht verschafft hat. Über die Anträge wurde bisher noch nicht entschieden. Das Verfahren wurde auf den 18.11.2008 um 13.00 Uhr vertagt.
Liebe Grüße sendet Dir
Kevin
Berlin, am 2008-11-11

Wie ging es am 18. weiter? Gibt’s dazu auch schon einen Bericht?